Automatenaufstellung

Das Geheimnis des Glücks liegt nicht im Besitz, sondern im Geben. Wer andere glücklich macht, wird glücklich.
André Gide

Auch sogenannte Spielegesellschaften haben wir aus unserem Portfolio anzubieten.

Die bereits erteilte Erlaubnis gem. § 33 c Gewerbeordnung ist von der Behörde auf die Gesellschaft ausgestellt und kann ohne Weiteres bei Sitzverlegung „mitgenommen“ werden.

Informieren Sie sich über eine solche Gesellschaft mit Erlaubnis zur Automatenaufstellung und werden Sie mit einer unserer Gesellschaften geschäftlich erfolgreich.

▶ zum Angebotsportfolio